Im Jahr 2019 hatten die Niederlande ein BIP von über 800 Milliarden.
Das BIP stellt den Wert der in einem bestimmten Land produzierten Waren und Dienstleistungen dar.
Ein großer Teil davon stammt von den niederländischen Unternehmern.
Sie sind die treibende Kraft hinter der niederländischen Wirtschaft. Bol.com hatte 2019 einen Umsatz von 2,9 Milliarden, was einen großen Anteil am niederländischen BIP ausmacht.
Sie als (potenzieller) Verkäufer auf bol.com tragen natürlich dazu bei, denn Sie zahlen bol.com einen Prozentsatz Ihres Umsatzes.
Die niederländische Regierung profitiert also von Ihnen als Verkäufer auf bol.com, denn bol.com kann einen größeren Beitrag zum niederländischen BIP leisten.
Um Unternehmer so gut wie möglich zu unterstützen, haben Sie Anspruch auf eine Reihe von Abzügen. Dazu gehören der Selbstständigenabzug, der Gründungsabzug und die Gewinnbefreiung für KMU.
Der erste Abzug ist der Selbstständigenabzug. Dieser Abzug beläuft sich auf 7280 Euro.
Sie können diesen Betrag von Ihrem steuerpflichtigen Gewinn abziehen.
Der steuerpflichtige Gewinn ist der Gewinn, den Sie in einem Jahr erzielt haben. Darauf müssen Sie Einkommensteuer zahlen.
Der Selbstständigenabzug verringert also den Betrag, den Sie zu versteuern haben.
Angenommen, Sie machen 60.000 Euro Gewinn in einem Jahr, dann zahlen Sie Steuern auf die Tranchen eins und zwei.
Falls Ihnen das noch unbekannt ist, finden Sie hier weitere Erklärungen zurEinkommensteuer.
Normalerweise müssten Sie auf diesen Betrag 25.861,39 Euro Steuern zahlen.
Jetzt können Sie von diesem Betrag 7280 Euro abziehen, so dass Sie nur noch 18.581,39 Euro zahlen müssen. Das ist eine erhebliche Ermäßigung gegenüber der Stufe 1.
Vergewissern Sie sich, dass Sie das Stundenkriterium erfüllen, das als Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Abzugs gilt.
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Neben dem Selbstständigenabzug gibt es auch noch den Existenzgründerabzug.
Sie können die zu zahlende Steuer um einen Betrag von 2123 Euro reduzieren.
Sie können diesen Abzug drei Jahre lang in Anspruch nehmen.
Wenn Sie in Ihrem ersten Jahr einen Gewinn von z. B. 8000 Euro machen, müssen Sie darauf keine Einkommensteuer zahlen.
Der Grund dafür ist, dass diese beiden Abzüge zusammengenommen mehr sind als das, was Sie an Einkommensteuer zahlen müssten.
Schließlich gibt es noch den KMU-Gewinnfreibetrag.
Diesen Abzug können Sie zusätzlich zu den beiden anderen Abzügen geltend machen.
Die KMU-Gewinnbefreiung bedeutet, dass Sie den verbleibenden Gewinn (nach Abzug der anderen Abzüge) um weitere 14 % reduzieren können.
Dadurch müssen Sie weniger Einkommensteuer zahlen.
Dieser Abzug kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie ein Ein-Mann-Unternehmen, eine Kommanditgesellschaft oder eine offene Handelsgesellschaft haben.