In den Niederlanden gibt es im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Steuern, die man als Unternehmer zahlen muss.
Die erste ist die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer (VAT).
Die zweite Art ist die Einkommensteuer.
In diesem Blog lesen Sie, was die Einkommensteuer genau beinhaltet und wie das System dahinter funktioniert.
Die Niederländer geben im Allgemeinen nicht gerne preis, was sie genau verdienen.
Obwohl sie nicht sehr offen damit umgehen, haben Sie wahrscheinlich selbst schon von einem anderen gehört, was er oder sie verdient oder verdient hat.
Nehmen wir einmal an, die betreffende Person hat angegeben, dass sie 2.500 € verdient hat.
Diese 2500 € können entweder brutto oder netto sein. Bruttoeinkommen ist steuerpflichtiges Einkommen.
Das bedeutet, dass von diesem Betrag noch Steuern gezahlt werden müssen.
Dafür ist der Arbeitgeber zuständig. Als Verkäufer auf bol.com sind Sie ein Unternehmer.
Als solcher sind Sie für die Abführung der Steuern verantwortlich.
Das liegt daran, dass Sie Ihr eigener Chef sind und der Gewinn, den Sie machen, auch direkt Ihr Lohn ist.
Wenn Sie also zum Beispiel zusammen mit einem anderen Unternehmer einen V.O.F. haben und am Ende des Jahres einen Nettogewinn von 150.000 Euro machen, dann sind 75.000 Euro der Lohn für Sie als Unternehmer.
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Der Steuerbetrag, den Sie zahlen, wird auf dieselbe Weise berechnet wie bei einem Arbeitnehmer, nur dass die Grundlage für den zu zahlenden Betrag der oben erwähnte Gewinn ist.
Nur ist die Grundlage für den zu zahlenden Betrag Ihr Gewinn, wie oben erwähnt. In den Niederlanden arbeiten wir mit einer Reihe von Steuerklassen, die eine nivellierende Wirkung haben. Diese wollen sich dennoch von Zeit zu Zeit ändern, was den Steuersatz angeht, und ab welchem Zeitpunkt Sie eine neue Klasse eingeben. Die Steuerklassen bestimmen, wie viel Steuern Sie zu zahlen haben.
Im Moment haben wir in den Niederlanden einZwei-Scheiben-System.
Das ist für Sie als Verkäufer auf bol.com wichtig zu wissen. Die erste Stufe gilt bis zu einem Einkommen von 68.507 (Stufe 1).
Ab diesem Betrag werden 37,35 % Steuern erhoben.
Über dem Betrag von 68.507 (Stufe 2) zahlen Sie 49,50% Steuern.
Mit dem oben genannten V.O.F. haben Sie und Ihr Partner einen Nettogewinn von 150.000 erzielt. Bei einer Aufteilung von 50/50 haben Sie Anspruch auf 75.000.
Das bedeutet, dass Sie in beiden Steuerklassen besteuert werden.
Im Folgenden wird berechnet, wie viel Steuern Sie dann zu zahlen haben.
Dann reduzieren Sie Ihren Gewinn um den gesamten Grundbetrag der Stufe 1.
Von Ihren 75.000 € Gewinn ziehen Sie also 68.507 € ab. Es verbleiben 6493 €.
Dieser Betrag wird mit dem Steuersatz der zweiten Stufe besteuert.
Sie addieren diese beiden errechneten Beträge.
Das ist der Gesamtbetrag der Steuern, die Sie zahlen müssen. Zusammen macht das 29.075,42. Das ist ein ganz schöner Betrag.
Zum Glück hilft die niederländische Regierung den Unternehmern durch eine Reihe von Abzügen, auf die Sie Anspruch haben. Unter
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TIPP
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